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   VG Regensburg, 17.08.2021 - RN 11 K 20.2441   

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VG Regensburg, 17.08.2021 - RN 11 K 20.2441 (https://dejure.org/2021,45787)
VG Regensburg, Entscheidung vom 17.08.2021 - RN 11 K 20.2441 (https://dejure.org/2021,45787)
VG Regensburg, Entscheidung vom 17. August 2021 - RN 11 K 20.2441 (https://dejure.org/2021,45787)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Bescheid, Widerspruchsbescheid, Gerichtsbescheid, Widerspruch, Festsetzung, Klageverfahren, Vorausleistungsbescheid, Fortsetzungsfeststellungsklage, Klage, Vorauszahlungsbescheid, Erledigung, Verfahren, Heranziehungsbescheid, Vorausleistung, Kosten des Verfahrens, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 03.07.2006 - 6 B 03.2544

    Fortsetzungsfeststellungsklage, Erschließungsbeitragsrecht, Vorausleistung,

    Auszug aus VG Regensburg, 17.08.2021 - RN 11 K 20.2441
    Würde man den Rechtsmittelführer hier auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, mit der Maßgabe verweisen, dass ein besonderes Feststellungsinteresse nur besteht, soweit seine Einwendungen auch die endgültige Beitragsfestsetzung betreffen (vgl. BayVGH vom 3.7.2006 BayVBl 2007, 533), würde man seinen Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) beschränken.

    Der Kläger ist nach wie vor beschwert, weil sein Verzinsungsanspruch nach § 236 AO die Kassation des Vorausleistungsbescheids voraussetzt (anders wohl BayVGH vom 3.7.2006 BayVBl 2007, 533 mit dem Hinweis darauf, dass Nebenfolgen keine Beschwer begründen).

  • BVerwG, 31.05.2005 - 10 B 65.04

    Aufhebung eines Vorausleistungsbescheides durch einen endgültiger

    Auszug aus VG Regensburg, 17.08.2021 - RN 11 K 20.2441
    Für die maßgeblich nach landesrechtlichem Fachrecht zu beurteilende Frage, ob eine solche ersetzende Wirkung eintritt, ist zu berücksichtigen, dass der Regelungsinhalt von vorläufigen wie endgültigen Abgabenbescheiden zwei Gegenstände haben kann, nämlich zum einen die Festsetzung der Abgabe und zum anderen die Zahlungsaufforderung; die Beurteilung des Rechtsschutzinteresses hat dementsprechend gegebenenfalls beide Regelungsgegenstände in den Blick zu nehmen (BVerwG vom 31.5.2005 10 B 65.04 - Juris).
  • VGH Bayern, 01.03.2012 - 20 B 11.1723

    Keine Erledigung des Vorauszahlungsbescheids durch den Erlass des endgültigen,

    Auszug aus VG Regensburg, 17.08.2021 - RN 11 K 20.2441
    Insoweit nimmt das Gericht auf die folgenden Ausführungen in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 1. März 2012 (Az. 20 B 11.1723) Bezug:.
  • VGH Bayern, 22.05.2003 - 6 B 98.2725

    Straßenausbaubeitrag, Vorauszahlung, endgültige Heranziehung,

    Auszug aus VG Regensburg, 17.08.2021 - RN 11 K 20.2441
    Es mag zwar sein, dass es auch bei leitungsgebundenen Einrichtungen Fälle gibt, in denen sich wie im Straßenausbaubeitragsrecht ein Vorausleistungsbescheid durch den Erlass des endgültigen Beitragsbescheid auf andere Weise erledigt im Sinne von Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b) KAG i.V.m. § 124 Abs. 2 AO (BayVGH vom 22.5.2003 Az.: 6 B 98.2725 - Juris - für das Straßenausbaubeitragsrecht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BFH zu Einkommenssteuervorauszahlungen, vgl. BFH vom 29.11.1984 BStBl.1985 IIS. 370 ff).
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